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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Inobit Datensysteme  – Lothringer Str. 26 – 44805 Bochum

Inhaber: Oliver De Girolamo


Stand September 2012
I. Geltung der Bedingungen

1. Die Leistungen und Lieferungen der Inobit Datensysteme werden auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen.

2. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen unter Hinweis auf Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.

3. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.

II. Lieferzeiten, Teillieferung

1. Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der Inobit Datensysteme GbR nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Inobit Datensysteme bei Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.

2. Für den Fall der Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 1 von mehr als einem Monat sind die Inobit Datensysteme und der Kunde berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 1 genannten Gründen besteht ein Rücktrittsrecht lediglich für den Kunden. Für den Rücktritt durch den Kunden ist erforderlich, dass er der Inobit Datensysteme schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.

3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Inobit Datensysteme berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.

III. Lieferung, Transport, Gefahrtragung

1. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Inobit Datensysteme zusätzliche Leistungen, z.B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat. Der Verbrauchsgüterkauf ist von diesen Regelungen ausgeschlossen.

2. Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird die Inobit Datensysteme von ihrer Leistungspflicht frei wobei der Kunde im Falle des Verlustes oder Beschädigung der Ware auf dem Transportweg, von seiner Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung ebenfalls frei wird. Der Transport der Ware geschieht auf Rechnung des Kunden. Das Transportunternehmen wird von der Inobit Datensysteme unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart bestimmt.

3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die Inobit Datensysteme berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.

4. Eine Transportversicherung wird die Inobit Datensysteme nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden abschließen.

IV. Vertragsabschluss

1. Sämtliche Angebote der Inobit Datensysteme sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die Inobit Datensysteme  Kunde ist - soweit nicht anders vereinbart - 14 Tage an die Bestellungen gebunden.

2. Die Inobit Datensysteme wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen getätigt wird.

3. Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige Preisbestandteile. Zusätzlich fallen Liefer- und Versandkosten an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.

V. Widerrufsrecht

1. Dem Verbraucher steht nach § 312d und § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Kunde eine deutliche gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Tage des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform an die oben angegebene Adresse der Inobit Datensysteme bzw. Rücksendung der Ware an diese Adresse. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die
- nach Kundenspezifikation angefertigt werden, oder
- Verträgen zur Lieferungen von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

2. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von Euro 40 hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Für Warenrücksendungen, die einen Betrag von Euro 40 übersteigen, übernimmt die Inobit Datensysteme die Transportkosten. Der Verbraucher hat hierzu, für ihn kostenfrei, den jeder Warensendung beiliegenden Rücksendeaufkleber zu verwenden. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, so kann er telefonisch unter 0234/3886664 angefordert werden. Portokosten, die dem Verbraucher durch eine von ihm freigemachte Rücksendung entstehen, können nicht zurückerstattet werden. Für Großstücke ab 15 kg veranlasst die Inobit Datensysteme die Abholung der Ware beim Verbraucher. Die Abholung der Ware kann bei der Service-Hotline der Inobit Datensysteme GbR, per Fax oder per eMail beantragt werden.

3. Der Verbraucher hat für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten, es sei denn, die Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Im Rahmen der Vermeidung einer Verschlechterung der Ware bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme empfehlen wir, den Einbau einzelner Komponenten in Computersysteme durch autorisiertes Fachpersonal durchführen zu lassen. Der Verbraucher hat auch bei Rücksendung ohne Originalverpackung ggf. Wertersatz zu leisten. Bitte heben Sie daher die Originalverpackung auf und benutzen Sie das Gerät erst, wenn Sie sich entschieden haben, von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen.

4. Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten.

VI. Gewährleistung, Untersuchungspflichten

1. Die Inobit Datensysteme gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit von 2 Jahren, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind.

2. Offensichtliche Mängel sind spätestens binnen zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377,378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

3. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

4. Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, kann der Kunde nach eigener Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Es wird zwecks Vorbeugung von Datenverlusten bei Reparatur oder Fehler der Ware die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen empfohlen, da eine Haftung für derartige Folgeschäden ausgeschlossen ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ist für die Inobit Datensysteme GbR die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder die Minderung des Kaufpreises können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

5. Auf Artikel, die als Gebrauchtware ausgewiesen sind, gewährt die Inobit Datensysteme eine Gewährleistung von einem Jahr.

6. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Rücksendung der Ware eine Kopie des Kaufrechnung/ des Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden.

7. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch entstandenen Aufwendungen. Die Inobit Datensysteme GbR behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.

8. Geräte, die nicht von der Inobit Datensysteme bezogen wurden, werden unrepariert unter Nachbelastung der uns hierdurch entstandenen Kosten zurückgesandt.

9. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.

10. Von der Gewährleistung nicht abgedeckt

Von der Garantie ausgeschlossen sind Defekte, die aus einem anderen als dem ordnungsgemäßen Betrieb resultiert. Unter einem ordnungsgemäßen Betrieb ist der Betrieb des Produkts unter den Bedingungen zu verstehen, die in der jeweiligen Betriebsanleitung bzw. der Produktdokumentation beschrieben sind. Die Garantie beschränkt sich auf die Herstellung der Hardware-Leistungsmerkmale und des Zustands, den das Originalprodukt vor dem Defekt hatte.

Die Herstellergarantie umfasst nicht die Diagnose und Beseitigung der folgenden Störungen:

- Transportschäden, sofern sie nicht unmittelbar nach Auslieferung beim jeweiligen Frachtführer fristgerecht in schriftlicher Form geltend gemacht wurden

- Defekte Akkus, die je nach Herstellergarantie älter als 6 oder 12 Monate sind (Verschleißteil, können als Verbrauchsmaterial/Zubehör bei der Inobit Datensysteme GbR kostenpflichtig nachbestellt werden)

- Glasschäden aller Art (z.B. Bruch des LCD-Displays)

- Pixelfehler bei LCD-Displays, wenn die Anzahl innerhalb der vom jeweiligen Hersteller vorgegebenen Fehlerklasse liegt

- Verschleißerscheinungen der LCD-Hintergrundbeleuchtungen

- Schäden durch Anschluss an eine falsche Stromversorgung

- Außergewöhnliche Umgebungseinflüsse (z.B. Überspannung, Magnetfelder o.ä.)

- Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Blitzeinschlag, Überschwemmung, Krieg o.ä.)

- Schäden durch Kurzschlüsse (z.B. Metallgegenstand im USB-Steckplatz)

- Schäden durch übermäßige äußere mechanische Einwirkung sowie unsachgemäße oder sachfremde Benutzung oder Behandlung des Gerätes (Fallschäden/Gehäuseschäden, defekte/ausgebrochene/abgefallene Tastaturkappen, abgebrochene Displayhaken, eingedrückte Anschlussbuchsen, abgebrochene Laufwerkabdeckungen, abgebrochene Laufwerkeinschübe, abgebrochene Batteriehalterung, defekte Kabel oder Stecker)

- Schäden durch Flüssigkeiten

-Schäden durch Verschmutzungen oder Fremdkörper (z.B. Krümel im Laufwerk, Heftklammern in der Tastatur, Staub in der Maus)

- Überhitzung des Gerätes durch festgesetzte Lüfter (z.B. Staub, Haare, Fäden etc.)

- Der unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Lauf integrierter, aufgespielter oder mitgelieferter Software sowie die Qualität, Leistung, Markttauglichkeit oder Geeignetheit dieser Software oder ihrer Produktdokumentation für irgendeinen Zweck, selbst wenn sie vorinstalliert mit einem Gerät zusammen geliefert wurde.

- Neuinstallation nicht mehr lauffähiger Software/Betriebssysteme (z.B. durch Löschen systemrelevanter Dateien, fehlerhafte Systemeinstellungen oder sich selbst vervielfältigende Programme, z.B. Computer-Viren oder Trojaner)

- Sichern oder Wiederherstellen von kundenspezifischen Daten oder Software (Eine regelmäßige Sicherung von Daten wird bei der Benutzung von Computern stets empfohlen. Eine Datensicherung ist besonders vor Serviceaktivitäten unbedingt geboten, da nicht in jedem Fall sichergestellt werden kann, dass durch den Serviceeinsatz keine Daten verloren gehen. Bitte beachten Sie, dass die Verantwortung für eine vollständige Datensicherung inklusive Anwendungs- und Betriebssystem-Software ausschließlich beim Nutzer und Anwender des Gerätes liegt. Die Haftung der Hersteller und der AfB ist für im Rahmen der Erbringung der Garantie auftretende Daten- und Informationsverluste ausdrücklich ausgeschlossen.)

- Bereitstellung und Installation von BIOS-, Treiber- und Software-Updates/-Upgrades

- Löschen von Passwörtern/Zurücksetzen von Sicherheitsfunktionen

- Verschleißerscheinungen bei Datenträgern

- Für die den Geräten beiliegenden Speichermedien gilt in der Regel nur eine eingeschränkte Garantie.

- Andere, nicht vom Hersteller zu vertretende Umstände

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die Inobit Datensysteme behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.

2. Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die Inobit Datensysteme ab.

3. Die im Eigentum der Inobit Datensysteme stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an die Inobit Datensysteme abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt.

4. Die Inobit Datensysteme behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfasst, sofern Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht werden. 5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Inobit Datensysteme berechtigt.

6. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der Inobit Datensysteme stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die Inobit Datensysteme das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.

7. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum der Inobit Datensysteme hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

VIII. Zahlung, Zahlungsverzug

1. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der Inobit Datensysteme geleistet werden, wobei Wechsel und Schecks ausschließlich erfüllungshalber angenommen werden. Die Inobit Datensysteme ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines der Inobit Datensysteme entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Inobit Datensysteme kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

2. Gegenüber Ansprüchen der Inobit Datensysteme kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

3. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.

IX. Haftung und Haftungsbeschränkungen

1. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Inobit Datensysteme lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragsverpflichtung durch Inobit Datensysteme oder Erfüllungsgehilfen von Inobit Datensysteme beruhen. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie bei Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes.

2. Wenn und soweit die Haftung der Inobit Datensysteme ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Inobit Datensysteme.

X. Gerichtsstand

1. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bochum ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

XI.Software, Literatur

Bei Lieferung von Software bzw. Literatur wird, über die vorliegenden Geschäftsbedingungen hinaus, auf die besonderen lizenzrechtlichen, urheberrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers ausdrücklich hingewiesen.

XII. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.

2. Die Inobit Datensysteme ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Die Inobit Datensysteme ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der Inobit Datensysteme beachtet.

3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Inobit Datensysteme

Inhaber: Oliver De Girolamo